Gewährleistung.

Gewährleistung.

Eine Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und jeder Fahrzeughändler ist an diese gebunden.

Aktuell liegt die verkürzte Zeit der Gewährleistung für gebrauchte Güter bei 12 Monaten. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer einen Sachmangel beim Händler reklamieren.

Der Händler erhält die Möglichkeit den Sachmangel zu beheben oder eine ausführende Werkstatt mit Kostenübernahme zu benennen.

Eine Reparatur vorab durch den Kunden ohne den Verkäufer zu informieren und anschließend geltend machen einer Rechnung ist nicht möglich .

Für weitere Fragen zum Thema Gewährleistung kontaktieren sie uns.

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