.

Gewährleistung

Eine Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und jeder Fahrzeughändler ist an diese gebunden. Ausgenommen sind einzig Privat- sowie Exportverkäufe. Aktuell beträgt die Zeit der Gewährleistung 24 Monate, allerdings kann sie bei einem Gebrauchtwagenkauf vertraglich vom Händler auf 12 Monate verkürzt werden. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer einen bereits zum Lieferzeitpunkt vorliegenden, sogenannten Sachmangel beim Händler reklamieren. Er kann dabei eine Aufhebung des Kaufvertrags oder eine Minderung des gezahlten Preises verlangen. Hier sei allerdings ein wichtiger Fakt zur Beweispflicht angemerkt: in den ersten 6 Monaten liegt diese zwar beim Verkäufer, welcher belegen muss, dass der Mangel bei Auslieferung noch nicht bestand. Danach allerdings kehrt sich das Verhältnis um und der Käufer des Fahrzeuges muss beweisen, dass das Auto zu jener Zeit bereits beschädigt war.

FM-Gewährleistung