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Garantie

Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung haben sie auf unserer Homepage sicher schon gelesen.Wir haben ihren neuen Gebrauchten zwar nicht selbst genutzt, aber geprüft, probegefahren und für gut befunden, also stehen wir auch für ihn gerade, ohne wenn und aber. In unterschiedlichen Paketen (Aufpreispflichtig) mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren werden alle Bauteile durch unsere Garantie abgedeckt, und im ausgeschriebenen Kaufpreis ist die Grundgarantie schon im Preis enthalten. Weitere Informationen erhalten sie natürlich bei uns im Hause per Telefon oder email.

FM-Garantie

Finanzierung

Die Auswahl auf dem Finanzmarkt ist groß und die Entscheidung welche Art der Finanzierung sie als Kunde wählen ist nicht einfach.

Ballonkredit, Schlußrate, Privatleasing, Flexirate und viele andere Möglichkeiten gibt es, die teilweise sehr günstig erscheinen aber wie sagt der Kaufmann "gerechnet wird zum Schluß". Um ihnen eine transparente Finanzierung anzubieten ohne versteckte Klauseln und undurchsichtigen Zinsberechnungen haben wir uns die Targo - Bank als zuverlässigen Partner ausgewählt. Wir finanzieren ihr Wunschauto zu einem attraktiven effektivem Jahreszins, gerne ohne Anzahlung bis zu 84 Monaten,unabhängig vom Alter des Fahrzeugs oder der Laufleistung.

Als Partner haben wir die Consorsfinanz.

FM-Finanzierung

Gewährleistung

Eine Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und jeder Fahrzeughändler ist an diese gebunden. Ausgenommen sind einzig Privat- sowie Exportverkäufe. Aktuell beträgt die Zeit der Gewährleistung 24 Monate, allerdings kann sie bei einem Gebrauchtwagenkauf vertraglich vom Händler auf 12 Monate verkürzt werden. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer einen bereits zum Lieferzeitpunkt vorliegenden, sogenannten Sachmangel beim Händler reklamieren. Er kann dabei eine Aufhebung des Kaufvertrags oder eine Minderung des gezahlten Preises verlangen. Hier sei allerdings ein wichtiger Fakt zur Beweispflicht angemerkt: in den ersten 6 Monaten liegt diese zwar beim Verkäufer, welcher belegen muss, dass der Mangel bei Auslieferung noch nicht bestand. Danach allerdings kehrt sich das Verhältnis um und der Käufer des Fahrzeuges muss beweisen, dass das Auto zu jener Zeit bereits beschädigt war.

FM-Gewährleistung